Aufnahmeverfahren

Im Rahmen eines qualitativen Austausches mit dem jeweiligen Jugendamt wird im Einzelfall über den aufzunehmenden Fall gesprochen und entschieden, ob dieser in das Gruppengefüge passen könnte und die Wohngruppe als solche die richtige Betreuungseinrichtung sein könnte. Ein Probewohnen ist möglich. 

Zu Beginn steht eine kurze schriftliche oder mündliche Vorabinformation des Jugendamtes. Sofern junge Menschen aus anderen Hilfeformen wie einem Clearingangebot, einer Pflegefamilie oder einer anderen (teil-)stationären Wohnform in das Angebot übergeleitet werden ist ein professioneller Austausch zwischen den Hilfeanbietern evident. 

Die Zuweisung in die Einrichtung erfolgt ausschließlich über das Jugendamt. 

Sollte eine Zuweisung direkt gem. §42b SGB VIII aus einem anderen Jugendamtsbezirks aus einer Clearingstelle oder einer Inobhutnahmeeinrichtung erfolgen, so wird im gegenseitigen Austausch mit dem abgebenden Jugendamt sowie der dortig zuständigen Jugendhilfeeinrichtung im Vorfeld eine Vorabinformation erfolgen. 

Die ausgehändigten Unterlagen der abgebenden Einrichtung werden lediglich als Richtlinie in der Arbeit mit den jungen Menschen gesehen, sie dienen nicht als fertiges Produkt, dessen Arbeit ungefragt übernommen wird. Aufgrund der notwendigen Objektivität gegenüber dem Jugendlichen wird das Aufnahmeverfahren ebenso wie bei einem neu ankommenden Jugendlichen durchgeführt. 

Das Informations- und Vorstellungsgespräch mit dem jungen Menschen, dessen Personensorgeberechtigten, dem zuständigen Betreuer des Clearingverfahrens und der Teilnahme der fallzuständigen Fachkraft des Jugendamtes findet in unserer Einrichtung statt. Möglich ist, je nach Vorgabe des Jugendamtes, auch die Teilnahme von wichtigen Bezugspersonen der jungen Menschen (z.B. bisherige Ehrenamtliche, Paten etc.) 

Kurzfristig im Anschluss an die Aufnahme (4 – 6 Wochen) wird dann ein Hilfeplangespräch initiiert, in dem die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele der Hilfe besprochen und verbindlich vereinbart werden.

Im Rahmen des Clearingverfahrens unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge passiert sehr viel auf einmal. Es ist Aufgabe der Wohngruppe die Faken zu den Daten des Jugendlichen zu klären. Im Sinne des Aufnahmebogens des Jugendamtes werden eventuell vorhandene Informationen überprüft und ergänzt. 

Vor allem die Rekonstruktion des Fluchtweges und der Situation im Herkunftsland in einem geschützten Rahmen spielt für die weitere Arbeit mit dem Jugendlichen eine entscheidende Rolle. Dem Jugendamt werden alle erarbeiteten Informationen zeitnah zur Verfügung gestellt, damit über die abschließende Zuständigkeit des jeweiligen Landkreises sowie der Möglichkeit einer Asylantragstellung entschieden werden kann. 

Weitere Aufgaben im Bereich des Clearings werden sein: 

- Gesundheitscheck
- Eingliederung in bestehende Bildungssysteme 
- Erste sprachliche Kompetenzen vermitteln 
- Klärung bzgl. Familienzusammenführungen 
- Integration in das Wohngruppensystem 
- Kennenlernen erster deutscher Werte und Normen 
- ED Behandlung 
- Lichtbilderstellung 
- Erläuterung des weiteren Jugendhilfeverlaufs/Asylverlaufes 
- Klärung der Zielvorstellungen des jungen Menschen sowie eine sozialpädagogische Anamnese aus derer heraus eine Einschätzung der weiteren Unterbringung, der psychischen Belastung sowie der intellektuellen und lebenspraktischen Ressourcen des Jugendlichen hervorgehen. 

Alle erarbeiteten Informationen werden nicht nur dem Jugendamt, sondern selbstverständlich bei möglicher Verteilung sollte die Quote des Jugendamtes erfüllt sein, auch der aufnehmenden Einrichtung sowie bei einem anderen Hilfebedarf dem nachfolgenden Jugendhilfeträger zur Verfügung gestellt.

Umzüge in andere Systeme werden jeweils durch den Bezugsbetreuer begleitet, um einen fließenden Übergang herzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass keine Informationen verloren gehen. 

Dieses Leistungsangebot umfasst das Vorhalten von 2 Inobhutnahmeplätzen. Das fachliche Vorgehen bei einer Inobhutnahme in einer Wohngruppe ist ein sensibler Prozess, der gut strukturiert sein sollte um die Gefühle und die Phase der Transition, in welcher sich diese jungen Menschen befinden, begleiten zu können. 

Es folgt die Aufnahme in die Wohngruppe auf einen der Inobhutnahmeplätze: 

  • Aufnahmegespräch (Begrüßung und Orientierung) 
  • Bedarfsermittlung mittels Clearing Bogen 
  • Festlegen von Zielen des Jugendamtes (was soll geklärt werden? Welcher Zeitraum ist angedacht?) 
  • Erfassung von Informationen, verkürzte Anamnese über die Vorgeschichte, familiäre Situation, gesundheitliche Aspekte und besondere Bedürfnisse 
  • Die Perspektive/das Ziel werden gemeinsam mit dem Team und dem jungen Menschen

definiert . Eine Möglichkeit (je nach belegter Platzzahl) ist entsprechend die Eingliederung in 

die Wohngruppe selbst oder aber die Überführung an die jeweils aufnehmende Hilfe. 

 

 

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